Direkt zum Inhalt

Initiative WACA lobt Beschluss des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes

Die Initiative WACA begrüßt den Beschluss des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) durch das Parlament und den Bundesrat. Damit wurde die EU-Richtlinie 2016/2102 in Österreich ratifiziert. Die Web Accessibility Directive der EU (WAD) enthält Anforderungen über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Institutionen.

Im WZG festgelegt ist, dass Websites nach den internationalen Richtlinien der Barrierefreiheit - den WCAG der W3C, Konformität AA - erstellt sein müssen. Zukünftig sollen damit keine Menschen mehr vom Web ausgeschlossen sein. Informationen und Dienstleistungen im Internet sollen damit generell besser zugänglich sein.

WACA hat zum Inkrafttreten des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes explizit Stellungnahme bezogen, hier finden Sie die Presseaussendung 

Gleichzeitig zum Beschluss des WZG wurde auch eine Monitoring- und Beschwerdestelle des Bundes eingerichtet, die in der FFG, der Österreichischen Forschungsförderungs-Gesellschaft, anberaumt ist. Diese Stelle ist auch eine Anforderung der EU-Richtlinie, weitere Informationen finden Sie auf der FFG Website

Das WZG betrifft alle Websites und mobilen Anwendungen des Bundes sowie Einrichtungen öffentlichen Rechts, die dem Bund zuordenbar sind. Auf Landesebene werden in Anlehnung an das WZG Landesgesetze neu erlassen beziehungsweise novelliert. In den einzelnen Bundesländern werden ebenfalls Beschwerdestellen eingerichtet.

Wann müssen die Anforderungen umgesetzt sein: (Quelle FFG)

  • neue Websites (nach dem 23.09.2018 veröffentlicht) ab dem 23.09.2019
  • alte Websites (vor dem 23.09.2018 veröffentlicht) ab dem 23.09.2020
  • alle mobilen Anwendungen ab dem 23.06.2021

Mit unserem Zertifikat WACA werden bereits 2 von 3 Anforderungen des WZG bzw. der WAD erfüllt:

  1. Websites müssen den internationalen Standards für Barrierefreiheit entsprechen (aktuelle Version der WCAG) - WACA stellt die Konformität AA zu WCAG 2.1 fest. 
  2. Es muss ein Feedback-Mechanismus auf der Website vorhanden sein, mit dem die User dem Websitebetreiber über die Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsstandards informieren können - WACA hat diese Funktion bereits. Mängel können mit Hilfe eines Kontaktformulares direkt am WACA-Label auf der zertifizierten Website gemeldet werden, siehe z.B.: www.adeg.at (Label ganz unten).
  3. Detaillierte Erklärung über Zugänglichkeit und Konformität - diese Erklärung soll wie das Impressum oder die Datenschutzerklärung einfach auf der Website zu finden sein. Hier finden Sie ein Muster zu dieser Barrierefreiheitserklärung.

Hier finden Sie weitere Informationen zum neuen WZG und hier die gesamte Rechtsvorschrift des WZG.