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Barrierefreies Web

Was ist eine barrierefreie Website?

Das Internet kann von Menschen mit motorischen, kognitiven, visuellen oder auditiven Beeinträchtigungen nur verwendet werden, wenn entsprechende Richtlinien der Barrierefreiheit bei Design und Entwicklung berücksichtigt werden. Diese Anforderungen sind durch das World Wide Web Consortium (W3C) in den „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) in 3 unterschiedlichen Konformitätsstufen A, AA, AAA international definiert. Darin sind Kontrastverhältnisse, Textalternativen, Tastaturbedienbarkeit, Eingabehilfen und vieles mehr festgehalten. Websites müssen demgemäß wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Menschen mit Behinderung, die meist assistierende Technologien verwenden, sind auf die Einhaltung dieser Richtlinien angewiesen.

Welche Vorteile hat eine barrierefreie Website?

Ein barrierefreies Web ist aber nicht nur Zeichen und Ausdruck einer offenen, demokratischen und inklusiven Gesellschaft, auch betriebswirtschaftliche Gründe machen Barrierefreiheit zu einem zentralen Thema.

Erreichen einer viel größeren Zielgruppe:

In Österreich leben ca. 1,7 Mio. Menschen mit temporärer oder dauerhafter Beeinträchtigung (Quelle: Statistik Austria). Zu dieser Gruppe zählen nicht nur Menschen mit Behinderungen im allgemeinen Sinn sondern auch Menschen mit Defiziten in der deutschen Sprache (funktionaler Analphabetismus), ältere User oder Menschen mit einer kurzfristigen Einschränkung, wie z. B. einer Gipshand. Allein rund 320.000 Personen in Österreich (4% der Bevölkerung) sind laut WHO-Definition stark seheingeschränkt, haben also eine Seherkrankung im fortgeschrittenem Stadium.
Die Prozentzahlen der Menschen mit Behinderungen in der Bevölkerung sind ähnlich im gesamten europäischen Raum.

Einhaltung von Gesetzen:

Österreich hat sich auf EU-Ebene verpflichtet, die WCAG-Richtlinien umzusetzen (EU-Mandat 376: EN 301 549). Dies ist fester Bestandteil der E-Government-Strategien.

  • Seit 2019 gilt in Österreich für öffentliche Einrichtungen des Bundes, der Länder und Gemeinden das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG). Das Gesetz ist eine Umsetzung der Web Accessibility Directive (EU-Directive 2016/2102), die in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gültig ist.
  • Ab 2025 wird die EU-Directive 2019/882 (European Accessibility Act) europaweit in Kraft treten. Dies betrifft zukünftig alle Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, vom Online-Shop bis hin zum Bankomat. Die Vorgabe der Europäischen Kommission dient als gesetzliche Handhabe, um am EU-Markt anbieten zu können und betrifft daher auch Händler und Importeure in die EU, siehe Website der Europäischen Kommission. Als geltende Norm wird die EN 301 549 (Barrierefreiheitsanforderungen für IKT Produkte und Services) bzw. WCAG 2.1 referenziert. In Österreich wird die Umsetzung der EU-Directive im Laufe des Jahres 2022 ratifiziert und Barrierefreiheits-Gesetz (BaFG) heißen.
  • Seit 2016 ist in Österreich das Inklusionspaket in Kraft. In diesem Teil des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes wurde unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Einbringung von Klagen auf Beseitigung und Unterlassung von Diskriminierungen geschaffen. Dazu zählt auch das Internet und betrifft alle Website-Betreiber.

Steigerung der User Experience:

Barrierefreie Websites sind allgemein bedienungsfreundlicher und haben eine bessere Usability, also ein besseres Anwendererlebnis. Sie sind auch bei langen Arbeiten am Bildschirm angenehmer bedienbar, da sie leichter zu bedienen sind und auf ausreichend Kontraste, Farbgebung und Effekte geachtet wird.

Vorteile bei Suchanfragen:

Suchmaschinen sind quasi auch blind. Barrierefreie Websites werden besser gefunden und gerankt, wenn sie technisch vorbereitet und richtig getaggt sind. Spracheingabe- und Ausgabegeräte wie Alexa und Co lieben Barrierefreiheit.

Loyalität und Kundentreue der betroffenen Personen:

Die Zahl gut zugänglicher Websites ist noch relativ gering. Menschen mit Behinderungen verändern kaum ihr Nutzungs- und Konsumverhalten. Sie bleiben idealen Webangeboten treu und nutzen vor allem die dort angebotenen Leistungen und Services.
 

Kriterien für Barrierefreiheit

Die WCAG-Richtlinien bestehen aus 4 Prinzipien, welche die Grundlage der Barrierefreiheit im Web darstellen: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.

  • Prinzip 1: Wahrnehmbar - Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können (Textalternativen, Untertitel, Videobeschreibung, Reihenfolge der Inhalte, Kontraste, Größenänderung, …).
  • Prinzip 2: Bedienbar - Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein (Tastaturbedienbarkeit, ausreichend Zeit, keine Blitze, Fokus-Reihenfolge, Überspringen von Inhalten, Skiplinks, Definition und Reihenfolge von Überschriften, …).
  • Prinzip 3: Verständlich - Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein (gute Lesbarkeit, konsistente Navigation, Eingabehilfen, Fehlererkennung, …).
  • Prinzip 4: Robust - Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Technologien interpretiert werden können (Screenreader, Braillezeile, Vergrößerungssoftware, …).

Auf die 3 Säulen des Webs vereinheitlicht dargestellt:

  1. Content: verständlich – strukturiert – kontextbezogen – relevant – Alternativtexte – Überschriftenhierarchie
  2. Design & Grafik: gute farbliche Kontrastverhältnisse – übersichtlich – intuitiv – responsiv – skalierbar – korrekte Lesereihenfolge
  3. Technik: kurze Ladezeiten – Auszeichnungen (HTML Tags) – Skiplinks – Tastaturbedienbarkeit – Eingabehilfen – Fehlererkennung – konsistente Navigation