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DIAlog zur Digitalen Barrierefreiheit: Eine Kooperation der FFG mit OCG Horizonte Spezial

Das im Juli beschlossene Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) regelt die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des Bundes bzw. von Einrichtungen öffentlichen Rechts, die dem Bund zuordenbar sind. Damit wurde ein wesentlicher Schritt gesetzt, um allen NutzerInnen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, Informationen und Dienstleistungen im Internet besser zugänglich zu machen. Nun sind Betreiber von öffentlichen Websites gefordert, dieses Gesetz umzusetzen und ihre Webseiten dementsprechend zu adaptieren.

Am 7. November 2019 fand im Foyer der OCG ein „DIAlog zur Digitalen Barrierefreiheit“ statt. Zu dieser Informationsveranstaltung hat die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), die OCG und die Initiative WACA zahlreiche Website-Verantwortliche von öffentlichen Einrichtungen eingeladen. Ziel des Events war es Aufklärungsarbeit zu leisten sowie Impulse und Inspirationen zu bieten, wie die WZG-Umsetzung am besten anzugehen ist. Hier der Link zum ATV- bzw. Puls4-Beitrag der Sendereihe "ROAD TO DIGITAL AUSTRIA"

In Vertretung für Henrietta Egerth (Geschäftsführerin der FFG) begrüßte Regina Korntner das zahlreich erschienene Publikum. Moderiert wurde das Event von Claudia Rauch (Pädagogische Hochschule NÖ), die selbst seit dem 4. Lebensjahr blind ist und dadurch sehr authentisch die Thematik vermitteln konnte. Frau Rauch sprach von ihrer Erfahrung und Herangehensweise zu digitalen Inhalten und dass sie schon oft an die Grenzen der digitalen Barrierefreiheit in ihrer beruflichen Laufbahn gestoßen ist.
 

8 Personen stehend vor OCG und FFG Rollup

Von links nach rechts: Klaus Miesenberger (JKU), Ronald Bieber (OCG), Moderatorin Claudia Rauch, Wolfgang Leitner (Zensations), Victoria Purns (FFG), Regina Korntner (FFG), Gregor Schmied (BMDW)
Vorne: Werner Rosenberger (Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, WACA) 

Die Informationsveranstaltung war in 4 Teile gegliedert:

  1. Victoria Purns, Teamleiterin Digitale Barrierefreiheit in der FFG, ging speziell auf das WZG und die Aufgaben der neu geschaffenen Beschwerde- und Monitoringstelle ein. Ein Thema war auch die notwendige Barrierefreiheitserklärung im Zuge des WZG.
  2. Klaus Miesenberger, Leiter des Instituts Integriert Studieren an der JKU Linz, betonte die wirtschaftliche und soziale Innovation von Web Accessibility. Er konnte auf wissenschaftlicher Basis den Wandel der heutigen digitalen Zeit klar darstellen, dass sich nicht die Benutzer an die Technik anpassen müssen, so wie dies zu Beginn der Industrialisierung der Fall war und noch in einigen Köpfen verankert ist, sondern die Technik so gestaltet werden muss, dass sie für jeden Menschen optimal nutzbar ist.  
  3. Werner Rosenberger, Projektleiter WACA, hatte die Aufgabe die WCAG-Kriterien kurz und verständlich zu erklären und mit Hilfe von Best-Practices anschaulich zu präsentieren. Dabei wurde auch betont, dass die WACA Zertifizierung eine sinnvolle Maßnahme zur Feststellung der WCAG-Kriterien ist.
  4. Zum Schluss stellten Viktoria Purns und Wolfgang Leitner (WACA-Auditor, Zensations) eine Roadmap zur schrittweisen Umsetzung des WZG vor. Dazu wurde ein Interviewformat gewählt um auch auf Fragen aus dem Publikum einzugehen.

Ein abschließendes Networking-Buffet mit Informationsständen spezialisierter Unternehmen und Best Practices ermöglichte einen intensiven Austausch zwischen den Teilnehmenden. Es war eine sehr gelungene und informative Veranstaltung, über 130 Gäste konnten dies bestätigen. 

Die Veranstaltung wurde auch in Bild und Ton festgehalten und wird über das Sendungsformat „Road to Digital Austria“ im ATV und Puls4 sowie im Austria-Fenster von ProSieben und Sat1 demnächst ausgestrahlt.
Fotos: Copyright Thomas Lerch / FFG

Hier einige Statements: 
Klaus Höckner, Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs:
„Durch das WZG gibt es erstmals eine einheitliche Richtlinie für die Barrierefreiheit von Webauftritten der öffentlichen Hand im gesamten Rechtsraum der EU. Im Zusammenhang mit dem European Accessibility Act (EAA) und der Richtline für die barrierefreie Beschaffung im öffentlichen Dienst (EN 301549) sehen wir mit diesem Gesetz Schritte in die richtige Richtung von mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Miteinander.“

Gabriele Sprengseis, Österreichischer Behindertenrat:
„Eigentlich sollten wir das WZG gar nicht brauchen, denn die digitale Barrierefreiheit sollte in der heutigen Zeit selbstverständlich sein. Niemand darf in unserer Gesellschaft von Informationen ausgeschlossen werden. Deshalb müssen Websites und Apps barrierefrei gestaltet sein. Wir hoffen, dass mit der Vorbildwirkung des Bundes viele andere Einrichtungen und Privatunternehmen nachziehen und ihre Websites für alle Menschen zugänglich machen.“

Weitere Informationen: